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Wachstumschancengesetz beschlossen:

Deutschland auf dem Weg zur E-Rechnung

Das Wachstumschancengesetz wurde heute, am 22. März 2024, vom Bundesrat beschlossen. Eine wichtige Änderung betrifft das Umsatzsteuergesetz und die Umdefinition der B2B-Rechnung hin zu einem strukturierten Datensatz. Die Papierrechnung wird unabhängig von Übergangsfristen abgeschafft. Rechnungen in den Formaten ZUGFeRD (PDF A + XML in der Anlage ab Version 2.0.1) und XRechnung erfüllen die neuen umsatzsteuerlichen Anforderungen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014.

Der Übertragungsweg der Rechnungen bleibt vorerst unverändert. Nach langen Diskussionen und Planungsunsicherheiten geht es nun endlich los. Die Zukunft der Digitalisierung, auch in Deutschland, steht bevor. Für Kunden von invoicefetcher® bleibt alles wie gewohnt, nur noch besser.

Verpflichtende E-Rechnung ab 2025 beschlossen


Der Bundesrat hat trotz hitziger politischer Debatten in den vergangenen Wochen der Kompromiss-Fassung des Wachstumschancengesetzes zugestimmt. Die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) in Deutschland ist nun auf dem Weg – zunächst in Form einer Empfangsverpflichtung für Rechnungsempfänger im B2B-Bereich ab Januar 2025.

Die E-Rechnung wird für Deutschland finanzielle Vorteile bringen. Es wird erwartet, dass sie zu erheblichen Steuermehreinnahmen führen wird. Die unmittelbare Vorsteuerabzugskontrolle durch die Finanzverwaltung wird Vorsteuerabzugsbetrug und andere Steuervermeidungspraktiken verringern.

Die Einführung der E-Rechnung wird auch einen erheblichen Digitalisierungsschub in deutschen Unternehmen bewirken und Deutschland im internationalen Wettbewerb stärken.

Über den Verband elektronische Rechnung (VeR)


Der Verband elektronische Rechnung (VeR) vertritt die Interessen von Dienstleistern im Bereich der elektronischen Rechnungs- und Dokumentenverarbeitung. Seit seiner Gründung im Jahr 2009 setzt sich der VeR für die Etablierung von E-Invoicing als Standard ein, um Unternehmen aller Größen einen einfachen und sicheren elektronischen Rechnungsaustausch zu ermöglichen. Der Verband fungiert als Sprachrohr der gesamten E-Invoicing-Wirtschaft und hat über 60 Mitglieder.

invoicefetcher® bereits umfassend auf die bevorstehenden Änderungen vorbereitet


Wir von invoicefetcher® haben uns bereits intensiv mit dem Thema des Wachstumschancengesetzes und den damit verbundenen Änderungen auseinandergesetzt. Obwohl die verpflichtende E-Rechnung erst ab dem 1. Januar 2025 eingeführt wird, sind wir bestens vorbereitet. Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass wir sie auch weiterhin optimal unterstützen und von unserer Expertise profitieren lassen werden, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Mit invoicefetcher® können sie beruhigt in die Zukunft blicken und sich darauf verlassen, dass Ihr Rechnungseingang auch weiterhin reibungslos und automatisiert abläuft.

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